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Datenschutzbeauftragter (DSB)

"Wir alle haben drei Leben: ein öffentliches, ein privates und ein geheimes." (G. Garcia Marquez).

 

In einer Zeit, in der der Datenschutz zu einem kategorischen Gebot geworden ist, entwickelt sich der Datenschutzbeauftragte (DSB) oder Data Protection Officer zu einer strategischen Figur innerhalb von Organisationen, die weit über einen bloßen Berater hinausgeht. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist nicht nur ein Hüter der Einhaltung von Vorschriften, er ist der Architekt des Vertrauens, der Vermittler zwischen der Achtung der Rechte des Einzelnen und den betrieblichen Erfordernissen des Unternehmens. Ein echter DSB verfügt nicht nur über Kenntnisse der Verordnung (EU) 2016/679. Er muss unbedingt über eine umfassende juristische Ausbildung verfügen, die von soliden technischen und organisatorischen Fähigkeiten begleitet wird. Nur so ist der DSB in der Lage, die Komplexität des Alltags zu bewältigen und künftige Herausforderungen in einer sich ständig verändernden Landschaft vorauszusehen.

Einen echten Datenschutzbeauftragten erkennt man nicht nur an seinem Titel, sondern vor allem an seinem akademischen Hintergrund, den Sprachen, die er spricht, und seiner Fähigkeit, pragmatisch und kreativ zu handeln und sich mit neuen Themen wie KI, der NIS2-Richtlinie und Cybersicherheit sowie dem geltenden öffentlichen Recht (z. B. Transparenz der Verwaltung) auseinanderzusetzen.
 

Ein DSB muss kritisches Verständnis, emotionale Intelligenz und Proaktivität bei der Förderung einer Datenschutzkultur innerhalb der Organisation unter Beweis stellen.

Die „Hauptaufgaben“ des DSB sind

Unterweisung der Verantwortlichen, des Auftragsverarbeiters und des/der Beauftragten

Schulung und Beratung des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters sowie der Mitarbeiter, die die Verarbeitung durchführen, in Bezug auf die Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung sowie aus anderen Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten ergeben

Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung

Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten sowie der Datenschutzpolitik des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung des an der Verarbeitung beteiligten Personals und der damit verbundenen Kontrolltätigkeiten

Bewertung der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 35 DSGVO

auf Anfrage eine Stellungnahme zur Datenschutz-Folgenabschätzung abzugeben und deren Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO zu überwachen

Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde

mit der zuständigen Datenschutzbehörde zusammenarbeiten

als Kontaktstelle fungieren

als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, zu fungieren und gegebenenfalls Konsultationen in allen anderen Angelegenheiten durchzuführen

Haben Sie den gesuchten Service nicht gefunden?

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Warum sollte meine Organisation einen* kompetenten DSB wählen?

Image by Cherrydeck
Der DSB spielt in jeder Firma eine entscheidende Rolle, denn er ist eine tragende Säule für den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Ein DSB ist nicht nur ein Fachmann, sondern auch eine Führungspersönlichkeit, ein Innovator und ein Hüter der Werte der Integrität und der Verantwortlichkeit. Seine Anwesenheit ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass jede Entscheidung im Bereich personenbezogener Daten nicht nur mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmt, sondern auch das Vertrauen in die Beziehung zwischen seinen Partnern und im Allgemeinen den betroffenen Personen stärkt.​​
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Privacy Officer Certify & Himmel Advisors

 

​Himmel Advisors verfügt über referenzierte und spezialisierte Berater mit Erfahrung in der Rolle des Datenschutzbeauftragten in verschiedenen Bereichen und Sektoren. Unsere Fachleute verfügen über die notwendigen Voraussetzungen in Bezug auf Ausbildung, spezifische Schulung und Berufserfahrung, wie sie in den Artikeln 38 und 39 der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist eine „unabhängige“ Person, die diese Unabhängigkeit gewährleisten muss und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keinerlei Weisungen unterliegt.

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Himmel Advisors garantiert diese Unabhängigkeit nicht nur in Bezug auf den Eigentümer, sondern auch in Bezug auf andere Aufgaben oder Funktionen, die die Unabhängigkeit des DSB gefährden könnten

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La nostra dichiarazione di indipendenza è pubblica ed è consultabile (in lingua italiana) qui

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